>>Ruhestörung am Morgen durch Anlieferungen

Die Stadtpolizei Chur informierte uns dazu: die Einfahrtsregelung für schwere Motorfahrzeuge (Lastwagen etc.), welche Geschäfte für den Güterumschlag anfahren, ist in der Ausführungsverordnung geregelt. Entgegen zahlreicher Meinungen, dass die Zufahrt erst ab 06.30 Uhr erlaubt ist, umschreibt Art. 3 das Nachtfahrverbot von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Somit ist eine bewilligte Einfahrt zum Güterumschlag ab 06.00 Uhr möglich. Werden früher anfahrende Lastwagen zum Güterumschlag festgestellt, werden die BewohnerInnen gebeten, dies zu melden. Am besten gleich jeweils über die Einsatzzentrale: 081 254 53 00.

2018-05-29T13:04:57+00:00 15.12.2017|Nachtruhe|0 Kommentare

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