Ruhestörung am Morgen durch Anlieferungen
Die Stadtpolizei Chur informierte uns dazu: die Einfahrtsregelung für schwere Motorfahrzeuge (Lastwagen etc.), welche Geschäfte für den Güterumschlag anfahren, ist in der Ausführungsverordnung geregelt. Entgegen zahlreicher Meinungen, dass die Zufahrt erst ab 06.30 Uhr erlaubt ist, umschreibt Art. 3 das Nachtfahrverbot von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Somit ist eine bewilligte Einfahrt zum Güterumschlag ab […]